Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: April 2026
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die Studio Up Berlin UG (im Folgenden „ClearUp") entwickelt und vertreibt die Anwendung ClearUp App als Software-as-a-Service-Anwendung (im Folgenden „Software") mithilfe derer die KundInnen Finanz-Tools, KI Support und Bildungsangebote für Selbstständige und UnternehmerInnen und GründerInnen nutzen können. Die von ClearUp betriebene Software entspricht dabei dem aktuellen Stand der Technik. Die damit erzielten Analyse- und Bearbeitungsergebnisse basieren dabei immer auf den von dem/der KundIn oder weiteren berechtigten NutzerInnen bereitgestellten Daten. ClearUp weist explizit darauf hin, dass bei der Analyse und Bearbeitung potenziell mehrdeutiger Inhalte stets mehrere korrekte Ergebnisse entstehen können. Eine Überprüfung und Anpassung der Ergebnisse an die eigenen Bedürfnisse und Wünsche obliegt immer alleine dem/der KundIn oder jeweiligen NutzerInnen.
(2) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen von ClearUp betreffend die Software mit ihren KundInnen im unternehmerischen Verkehr, sowie KundInnen, bei denen es sich um juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Insbesondere gelten diese AGB für alle Verträge, die ein/eine KundIn zur Nutzung der von ClearUp hergestellten Software as a Service abschließt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der KundIn werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich von ClearUp zugestimmt wurde.
(4) Die Plattform beinhaltet Daten und Informationen aller Art, die marken- und/oder urheberrechtlich zugunsten von ClearUp oder im Einzelfall auch zugunsten Dritter geschützt sind. Es ist daher nicht gestattet, die Plattform im Ganzen oder einzelne Teile davon herunterzuladen, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Gestattet ist vor allem die technisch bedingte Vervielfältigung zum Zwecke des Browsing, soweit diese Handlung keinen wirtschaftlichen Zwecken dient, sowie die dauerhafte Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch.
(5) Diese AGB gelten nicht für Verbraucher.
§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
(1) Vertragsgegenstand ist die
- Überlassung der Software der ClearUp zur Nutzung über das Internet und
- Einräumung von Speicherplatz auf den Servern der ClearUp
im individualvertraglich vereinbarten Umfang (im Folgenden „Individueller Auftrag").
(2) Der ClearUp ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet ClearUp nicht von ihrer alleinigen Verpflichtung gegenüber dem/der KundIn zur vollständigen Vertragserfüllung.
(3) Des Weiteren schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO (Anlage 1)
§ 3 Softwareüberlassung
(1) ClearUp stellt dem/der KundIn für die Dauer des Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version über eine App zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet ClearUp die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den/die KundIn erreichbar ist.
(2) Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der jeweils aktuellen Softwaredokumentation. Der/die KundIn kann sowohl kostenfreie, als auch kostenpflichtige Angebote in der Software auswählen.
(3) ClearUp beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.
(4) ClearUp entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.
§ 4 Nutzungsrechte an der Software
(1) Die ClearUp räumt dem/der KundIn das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die vertraglich vereinbarte Software während der vertraglich vereinbarten Dauer im Rahmen der Software-Dienste bestimmungsgemäß gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu nutzen. Insbesondere darf der/die KundIn selbst nicht und wird es Dritten nicht gestatten, die Software selbst oder andere von ClearUp zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder Dienstleistungen für die folgenden Zwecke zu nutzen, es sei denn, ClearUp hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt:
- zur anderweitigen Verarbeitung personenbezogener Daten mit den von ClearUp bereitgestellten Produkten, sofern dies nicht vertraglich vereinbart wurde;
- im Zusammenhang mit oder zum Betrieb kritischer Infrastrukturen wie Elektrizitätswerken, Militär- oder Verteidigungsanlagen, medizinischen Geräten oder anderen Geräten, deren Ausfall oder Beeinträchtigung unvorhersehbare wirtschaftliche oder physische Schäden zur Folge hätte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf kritische Infrastrukturen im Sinne der Europäischen Richtlinie 2008/114/EG;
- für alle illegalen Aktivitäten, einschließlich der Entwicklung von Anwendungen, die die Rechte Dritter oder andere anwendbare Gesetze oder Vorschriften verletzen;
- für das Versenden von Spam oder jeder anderen unerwünschten Werbung;
- zur Übermittlung von Daten an ClearUp, die aufgrund von Datenschutzgesetzen, vertraglichen oder gesetzlichen Vertraulichkeitsverpflichtungen, Exportbeschränkungen oder anderen gesetzlichen Bestimmungen oder Rechten Dritter nicht an ClearUp übermittelt oder von ClearUp verarbeitet werden dürfen.
(2) Der/die KundIn darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
(3) Der/die KundIn darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server der ClearUp, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten oÄ) der vom dem/der KundIn eingesetzten Hardware.
(4) Sofern nicht abweichend vereinbart, ist der/die KundIn nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem/der KundIn somit ausdrücklich nicht gestattet.
§ 5 In der Software eingebundene Künstliche Intelligenz (KI)
(1) ClearUp stellt dem/der KundIn verschiedene KI-Anwendungen von Drittanbietern zur Nutzung in der Software zur Verfügung. Sofern für die Nutzung dieser Anwendungen separate Nutzungsbedingungen gelten, wird ClearUp den/die KundIn auf die Geltung derselben hinweisen.
(2) Für den Fall der Verwendung der KI-Anwendungen verpflichten sich die KundInnen zur Einhaltung der durch den Drittanbieter festgelegten Richtlinien für die Nutzung. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der DSGVO im Hinblick auf das Verbot der Eingabe von Personenbezogenen Daten. Die Nutzung ist nur im gesetzlichen Rahmen und gemäß diesen Bedingungen erlaubt. Es ist insbesondere untersagt, über die KI-Funktion Inhalte zu erzeugen, zu übermitteln oder zu verarbeiten, die
- gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen,
- diskriminierend, beleidigend, verleumderisch, gewaltverherrlichend, pornografisch oder anderweitig unzulässig sind,
- zur Verbreitung von Fehlinformationen oder Schadsoftware genutzt werden,
- oder die Sicherheits- und Integritätsfunktionen der Anwendung umgehen.
(3) ClearUp gibt keine Zusicherungen oder Garantien für die Richtigkeit der von der KI-Anwendung erzeugten Ergebnisse (nachfolgend „Output"). KI und maschinelles Lernen sind sich schnell entwickelnde Forschungsgebiete. Es wird ständig an der Verbesserung der Dienste gearbeitet um sie genauer, zuverlässiger, sicherer und nützlicher zu machen. Aufgrund des wahrscheinlichkeitsbasierten Charakters des maschinellen Lernens kann die Nutzung der Dienste in manchen Situationen zu Output führen, der nicht richtig reale Personen, Orte oder Fakten wiedergibt. Daher erklären sich KundInnen mit dem folgenden einverstanden:
- Der Output ist möglicherweise nicht immer richtig. KundInnen sollten sich nicht auf den Output der Dienste als alleinige Quelle der Wahrheit oder faktischer Informationen oder als Ersatz für professionelle Beratung verlassen.
- Output muss durch die KundInnen vor der Verwendung oder Weitergabe immer auf Richtigkeit und Angemessenheit für den jeweiligen Anwendungsfall bewertet und überprüft werden.
§ 6 Einräumung von Speicherplatz
(1) Die ClearUp überlässt dem/der KundIn einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner/ihrer Daten. Der/die KundIn kann auf diesem Server Inhalte bis zum vertraglich vereinbarten Umfang ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird ClearUp den/die KundIn hiervon verständigen. Der/die KundIn kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich Verfügbarkeit bei ClearUp.
(2) ClearUp trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
(3) Der/die KundIn ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
(4) Der/die KundIn verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(5) ClearUp ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des KundIn zu treffen. Zu diesem Zweck wird ClearUp tägliche Backups vornehmen, sowie dafür Sorge tragen, dass die Daten des KundIn nach dem Stand der Technik gesichert sind. ClearUp wird jeweils den letzten Backup des KundIn vorhalten. Sofern der KundIn Backups über einen bestimmten Zeitraum vorgehalten haben möchte, so ist dies im individuellen Auftrag mit ClearUp zu vereinbaren.
(6) Der/die KundIn bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.
(7) Mit Beendigung des individuellen Vertrags wird ClearUp dem/der KundIn auf Anfrage und nach technischer Möglichkeit sämtliche Daten zum Download zur Verfügung stellen. Die übrigen Daten werden durch die ClearUp nach Beendigung des Vertrages gelöscht, sofern der Löschung nicht zwingende gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Sofern die Parteien hierzu eine abweichende Vereinbarung treffen, so ist der/die KundIn verpflichtet, der ClearUp den dadurch entstehenden zusätzlichen Arbeitsaufwand, gemäß der jeweils aktuellen Stundenhonorare der ClearUp, zu vergüten.
(8) Der ClearUp stehen hinsichtlich der Daten des/der KundIn weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.
§ 7 Support
(1) Der Umfang des Supports ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Auftrag.
(2) ClearUp wird Anfragen der KundInnen zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren Software-Dienste innerhalb der im Individuellen Auftrag vereinbarten Zeiten, nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder in Textform beantworten.
§ 8 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Software-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
(2) Sofern nicht anders vereinbart gilt folgendes: Die Überwachung der Grundfunktionen der Software-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der Software-Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr gewährleistet (MEZ), ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage am Standort der ClearUp. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der Software-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung binnen 24 Stunden ab Kenntnis oder Information durch den/die KundIn. ClearUp wird den/die KundIn von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 3 Werktagen möglich sein sollte, wird ClearUp den/die KundIn davon binnen 4 Werktagen unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
(3) Die Verfügbarkeit der im individuellen Auftrag vereinbarten Dienste beträgt 98,5 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
§ 9 Höhere Gewalt
Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insbesondere folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
- von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,
- Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Pandemie,
- über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
- nicht von einem Vertragspartner beeinflussbare technische Probleme des Internets; dies gilt nicht, sofern und soweit der Anbieter die Telekommunikationsleistung mit anbietet.
Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
§ 10 Pflichten des/der KundIn
(1) Der/die KundIn verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
(2) Der/die KundIn ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der/die KundIn, soweit erforderlich, seine/ihre Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
(3) Unbeschadet der Verpflichtung der ClearUp zur Datensicherung ist der/die KundIn selbst für die Eingabe und Pflege seiner/ihrer zur Nutzung der Software-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
(4) Der/die KundIn ist verpflichtet, seine/ihre Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
(5) Dem/der KundIn wird für den ersten Zugriff auf die Nutzung der Software-Dienste eine „User ID" und ein Passwort von ClearUp zur Verfügung gestellt. Er/Sie ist verpflichtet diese Login-Daten mit dem ersten Login abzuändern. Weiterhin ist der/die KundIn verpflichtet, „User ID" und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
(6) Die von dem/der KundIn auf dem für ihn/sie bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der/die KundIn räumt ClearUp hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte des/der KundIn bei dessen/deren Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
§ 11 Vergütung
(1) Der/die KundIn verpflichtet sich, der ClearUp für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das im individuellen Auftrag vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.
(2) Hinsichtlich der Zahlung wird im Übrigen auf die Bestimmungen des individuellen Auftrags verwiesen.
§ 12 Mängelhaftung/Haftung
(1) Die ClearUp garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software-Dienste nach den Bestimmungen des Vertrages.
(2) Für den Fall, dass Leistungen der ClearUp von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des/der KundIn in Anspruch genommen werden, haftet der/die KundIn für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Auftrags des/der KundIn zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern der/die KundIn am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden oder Fahrlässigkeit trifft.
(3) ClearUp ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte ClearUp davon in Kenntnis setzen. ClearUp hat den KundInnen von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
(4) Schadensersatzansprüche gegen ClearUp sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, ClearUp, ihre gesetzlichen VertreterInnen oder ErfüllungsgehilfInnen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet ClearUp nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch ClearUp, ihre gesetzlichen VertreterInnen oder leitenden Angestellten oder ErfüllungsgehilfInnen verletzt wurde. ClearUp haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der/die KundIn vertrauen darf.
(5) Für den Verlust von Daten haftet ClearUp insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der/die KundIn unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(6) ClearUp haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch ClearUp, ihre gesetzlichen VertreterInnen oder ErfüllungsgehilfInnen.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Sofern im Individuellen Auftrag nicht abweichend vereinbart, wird der Vertrag für die Laufzeit von einem (1) Monat geschlossen (nachfolgend „Vertragsmonat"), beginnend mit dem im individuellen Auftrag festgelegten Datum. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 24 Stunden zum Ende eines Vertragsmonats beendet werden. Sofern der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird, verlängert sich die Laufzeit jeweils um einen weiteren Monat.
(2) Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist die ClearUp insbesondere berechtigt, wenn der/die KundIn fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Software-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
§ 14 Datenschutz/Geheimhaltung
(1) Der/die KundIn ist selbst für die nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes durch seine/ihre KundInnen und seine/ihre Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.
(2) ClearUp verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des/der KundIn, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, dh. auch gegenüber unbefugten MitarbeiterInnen sowohl der ClearUp als auch des/der KundIn, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der ClearUp erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich ClearUp von dem/der KundIn vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
(3) ClearUp verpflichtet sich, mit allen von ihr im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten MitarbeiterInnenn und NachunternehmerInnen eine mit vorstehendem Abs. 2 inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
(4) Für die in die jeweiligen KI-Anwendungen eingegebenen Daten ist der/die KundIn allein verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen.
§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Auf vorliegenden Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
(2) Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der ClearUp.
§ 16 Sonstiges
(1) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.
(3) Anlagen, auf die in diesen AGB Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.