1. Grober Ablauf
- Visum beantragen / Aufenthaltstitel in DE umschreiben
- Entweder im eigenen Land bei der Botschaft oder – bei bestimmten Herkunftsländern – direkt nach Einreise per Ausländerbehörde [2].
- Businessplan & fachkundige Stellungnahme
- Solide Geschäftsidee mit Finanzierungsplan. IHK oder HWK prüfen und erstellen eine Stellungnahme, die für die Einreichung beim Ausländeramt nötig ist.
- Registrierung & bürokratische Schritte
- Point of Single Contact (Einheitlicher Ansprechpartner): kostenlose Beratung bei Behördenverfahren, besonders hilfreich für Expat-GründerInnen. - Gewerbeanmeldung / Freiberufliche Anmeldung: Gewerbeschein beim Gewerbeamt bzw. Anmeldung beim Finanzamt [3]. - Steuerlich erfassen lassen: „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" beim Finanzamt ausfüllen.
- Laufender Betrieb & Perspektive auf Daueraufenthalt:
- Aufenthaltstitel zunächst befristet (z. B. 3 Jahre). Bei Erfolg kann z. B. „Niederlassungserlaubnis" beantragt werden [4].
2. Visum & Aufenthaltstitel – welche Optionen gibt es?
Selbständiger Gewerbegründer (Aufenthalt § 21 Abs. 1 AufenthG):
Voraussetzungen: Nachweis von wirtschaftlichem Interesse, positiver wirtschaftlicher Wirkung sowie gesicherter Finanzierung. Für Personen über 45 zusätzlich Altersvorsorge [4].
Freiberufliche Tätigkeit (Aufenthalt § 21 Abs. 5 AufenthG):
Voraussetzung: Finanzierung und ggf. Nachweis der Berufserlaubnis – ebenfalls Altersvorsorge bei über 45-Jährigen [4].
Visa im Ausland:
Drittstaatsangehörige müssen den passenden Visumsantrag bei der deutschen Botschaft im Heimatland stellen. Einige wenige Länder (z. B. USA, Kanada, Japan) dürfen auch ohne visumspflichtige Einreise direkt vor Ort den Aufenthaltstitel beantragen [5].
Freelance Visa Typ D:
Besonders attraktiv: Die offizielle langzeitige Freiberufler-Visa (Type D), die unabhängig von einem Arbeitgeber zum Leben und Arbeiten in Deutschland berechtigt. Im Sommer 2025 mit nur 75 € Gebühren – etwa für KünstlerInnen, JournalistInnen, IT-Profis. Das macht den Einstieg deutlich einfacher.
3. Deine nächsten Schritte
| Schritt | Was du jetzt angehst |
|---|---|
| 1. Visum prüfen | Ist Selbstständigkeit erlaubt? Vermerk im Visum beachten |
| 2. Verfahren starten | Businessplan erstellen, Aufenthaltstitel im Heimatland oder vor Ort beantragen |
| 3. Anmeldung & Gründung | Gewerbe vs. freiberufliche Tätigkeit klären, formal anmelden |
| 4. Sicherheit & Perspektive sichern | Altersvorsorge planen, Verlängerung & Niederlassungserlaubnis anstreben |
| 5. Beratung nutzen | Agentur, IQ-Netzwerk, Make-it-in-Germany zur Unterstützung nutzen |
1. Visumlage & Aufenthaltsstatus klären
- Prüfe deinen aktuellen Aufenthaltstitel genau: Erlaubt er eine selbstständige Tätigkeit? Oft ist das im Visum klar vermerkt – etwa mit Formulierungen wie „selbstständige Tätigkeit erlaubt" oder das Gegenteil.
- Wenn dein Visum keine Selbstständigkeit erlaubt (z. B. Beschäftigungsvisum § 19c), brauchst du eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis zur Selbstständigkeit (§ 21 AufenthG) [4].
2. Visum bzw. Aufenthaltstitel beantragen oder anpassen
- Bereite einen soliden Businessplan vor, der wirtschaftliches Interesse zeigt, positive Auswirkungen dokumentiert und Finanzierung belegt.
- Beantragung im Heimatland: Reichst du den Antrag auf das Visum zur Selbstständigkeit bei der deutschen Botschaft ein? Das Verfahren wird mit einer Stellungnahme der deutschen Ausländerbehörde unterstützt [6].
- Wenn du schon in Deutschland bist, musst du innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit beantragen. Nötig sind u. a. Businessplan, Nachweis über Wohnsitz und Finanzierung [7].
3. Behördliche Formalitäten & Registrierung
- Gewerbeanmeldung oder Freiberuflichkeit: Entscheide, ob du ein Gewerbe anmelden musst oder freiberuflich tätig bist – je nach Branche gelten unterschiedliche Anforderungen und Visabestimmungen [8].
4. Sicherheit & langfristige Perspektive
- Alter über 45 Jahre? Dann ist ein Nachweis über eine angemessene Altersvorsorge erforderlich [4].
- Visumsdauer & Verlängerung: Der Titel wird meist für bis zu 3 Jahre erteilt. Wenn dein Unternehmen erfolgreich ist und du deinen Lebensunterhalt sichern kannst, kannst du eine Verlängerung oder sogar Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren beantragen.
- Niederlassungserlaubnis gibt dir dauerhaftes Aufenthaltsrecht und erlaubt uneingeschränkt selbstständig tätig zu sein. Voraussetzungen: Einkommenssicherung, Rentenbeiträge und Sprachkenntnisse.
4. Anlaufstellen für gezielte Unterstützung
| Einrichtung / Service | Leistung |
|---|---|
| Make it in Germany | Offizielle Plattform: Visa-Erklärungen, Checklisten, Kontakt zu Botschaften und Behörden |
| IHK / HWK (lokal) | Ausstellung fachkundiger Stellungnahme, Gründerseminare, Businessplan-Unterstützung |
| Point of Single Contact | Mittler zwischen Unternehmer und zuständigen Genehmigungsbehörden |
| Ausländerbehörde (z. B. Berlin LEA) | Zuständig für Visum-Umwandlung und Entscheidungen über Aufenthalt und Niederlassung |
| Existenzgründungsportal | Offizielle Infos zur GmbH-/GbR-Gründung & Visumsfragen |
| IQ-Netzwerk | Kostenfreie, mehrsprachige Beratung zum Thema Gründung für Menschen mit Migrationserfahrung |
| Bundesagentur für Arbeit | Förderberatungen und Gründerseminare auch für VisumsInhaberInnen |
Quellen
- [1]German Missions UK – Freelance Visa
- [2]IHK Berlin – Visa für Gründer
- [3]Make it in Germany – Selbstständigkeit Schritte
- [4]Make it in Germany – Selbstständigkeit
- [5]Existenzgründungsportal – Ausländische Gründung
- [6]IHK Hamburg – Selbstständige Tätigkeit
- [7]Wir gründen in Deutschland – Visum
- [8]Bundesagentur für Arbeit – Existenzgründung
- [9]Point of Single Contact – Einheitlicher Ansprechpartner
- [10]Ausländerbehörde (z. B. Berlin LEA) – Einwanderung
- [11]IQ-Netzwerk – En