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Die Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA) — einfacher als es klingt

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist die regelmäßige Vorauszahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt. Nicht zu verwechseln mit der Umsatzsteuererklärung, der einmaligen Endabrechnung nach dem Kalenderjahr.

SteuernWeniger StressStarterEtabliert

5. Februar 2026


Wie mache ich meine Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist die (regelmäßige) Vorauszahlung der Umsatzsteuer an das Finanzamt. Nicht zu verwechseln mit der Umsatzsteuererklärung, der einmaligen Endabrechnung nach dem Kalenderjahr.

Umsatzsteuervoranmeldungen musst du nur abgeben, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist.

Bist du umsatzsteuerpflichtig? Lag dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000€ und erwartest du im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000€ Umsatz, giltst du als Kleinunternehmer\*in nach §19 UStG und es entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Du musst keine Umsatzsteuer erheben bzw. abführen und keine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Quelle

Wie oft muss ich die UStVA abgeben?

Abhängig vom Umsatz bzw. deiner Umsatzsteuerzahllast erfolgt die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich, vierteljährlich oder jährlich.

  • jährliche Zahllast über 9.000€ → monatlich
  • jährliche Zahllast unter 9.000€ → quartalsweise
  • jährliche Zahllast unter 2.000€ → jährlich

Hast du gerade gegründet, musst du im laufenden und im folgenden Kalenderjahr monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Quelle

Fristen und Zahlungszeitpunkte

Die Frist zur Abgabe ist jeweils der 10. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums. Also bspw. der 10. Februar für die Januar-Meldung oder der 10. Juli für die Umsatzsteuervoranmeldung für das zweite Quartal. Quelle

Dauerfristverlängerung – mehr Zeit für die Umsatzsteuer Quelle

Wer seine UStVA regelmäßig abgeben muss, kann eine Dauerfristverlängerung beantragen. Damit verschiebt sich die Abgabefrist um einen Monat nach hinten und es bleibt mehr Zeit für Buchhaltung und Zahlung.

Bei monatlicher Abgabe musst du dafür einmalig eine Sondervorauszahlung leisten (meist 1/11 der Vorjahreszahllast), die später verrechnet wird. Bei vierteljährlicher Abgabe ist keine Vorauszahlung nötig.

Der Antrag erfolgt am besten vor Ablauf deiner ersten Abgabefrist (also 10. Februar bzw. 10. März) über ELSTER oder formlos an das Finanzamt und gilt ab dem Zeitpunkt der Genehmigung.

Schritt-für-Schritt: So machst du die UStVA

  1. Einloggen bei ELSTER
  2. Formular „Umsatzsteuervoranmeldung" auswählen
  3. Einnahmen und Vorsteuer eintragen
  4. Prüfen und elektronisch übermitteln
  5. Steuerbetrag überweisen (bei Vorsteuerüberhang Gutschrift abwarten)

Praktische Tipps

Bilde monatliche Rücklagen (z. B. 30 % der Einnahmen), um Voraus-, aber auch Nachzahlungen bewältigen zu können.

Lass dich an die Fristen erinnern oder nutze Software zur Automatisierung deiner UStVA, wie z.B. LEXWARE, sevdesk o. ä.

Beantrage frühzeitig eine Dauerfristverlängerung, um mehr Zeit für deine UStVA zu haben.

Verlängere rechtzeitig dein ELSTER-Zertifikat (drei Jahre Gültigkeit).

Häufige Fehler

Kleine Fehler sind meist korrigierbar. Wichtig ist aber, die UStVA gründlich zu prüfen und Fehler schnell zu melden bzw. zu berichtigen. Quelle

Gibst du deine UStVA zu spät ab, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Quelle

Wird die Vorsteuer falsch berechnet oder verwechselst du Netto- und Bruttobeträge, fordert das Finanzamt eine Berichtigung oder Nachzahlung ein.

Hast du die Dauerfristverlängerung nicht verlängert, gilt mit Beginn des neuen Kalenderjahres wieder die reguläre Frist. Du kannst die Dauerfristverlängerung jederzeit neu beantragen.

Zusammenfassung

  1. Bist du überhaupt umsatzsteuerpflichtig?

    Als Kleinunternehmer\*in mit unter 25.000€ Vorjahresumsatz und maximal 100.000€ erwartetem Umsatz entfällt die Umsatzsteuerpflicht komplett. Nur wer darüber liegt, muss Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben.

  2. Wie oft musst du die UStVA abgeben?

    Je nach Zahllast erfolgt die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich (über 9.000€), quartalsweise (unter 9.000€) oder jährlich (unter 2.000€). Neugegründete müssen in den ersten zwei Kalenderjahren immer monatlich abgeben.

  3. Wann ist die Abgabe fällig?

    Die Abgabefrist ist der 10. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums. Mit einer Dauerfristverlängerung gewinnst du einen zusätzlichen Monat Zeit – bei monatlicher Abgabe gegen eine Sondervorauszahlung, vierteljährlich ohne Vorauszahlung.

  4. So gibst du die UStVA ab

    Über ELSTER loggst du dich ein, trägst Einnahmen und Vorsteuer ein und übermittelst das Formular elektronisch. Bilde monatlich Rücklagen (ca. 30 % der Einnahmen) und nutze Erinnerungen oder Software zur Automatisierung.

  5. Häufige Stolperfallen

    Verspätete Abgabe führt zu Verspätungszuschlägen, falsche Vorsteuerberechnung zu Nachzahlungen. Kleine Fehler sind korrigierbar, sollten aber schnell gemeldet werden – und vergiss nicht, die Dauerfristverlängerung jährlich zu erneuern.

Die beste Vorbereitung können wir dir in unserer App geben:

Rechtliche Einordnung: Unsere Guides enthalten allgemeine Tipps & Tricks und stellen keine individuelle Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung dar.