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Umsatzsteuer verstehen — Grundlagen für Selbstständige

Alles was du über Umsatzsteuer, Vorsteuer, Kleinunternehmerregelung und Rechnungen wissen musst.

SteuernWeniger StressStarter

2. März 2026


Wie funktioniert die Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer (USt.), oft auch Mehrwertsteuer, ist eine Steuer auf Verkäufe und Dienstleistungen. Unternehmen rechnen sie auf den Nettopreis, Kundinnen zahlen dann den Bruttobetrag inkl. USt. Die so eingenommene Steuer wird an das Finanzamt abgeführt, kann aber um die Vorsteuer\\ (selbst gezahlte USt. auf eigene Einkäufe) reduziert werden. So trägt letztlich derdie Verbraucher\*in die Steuer und nicht das Unternehmen.

Es gibt zwei Steuersätze:

  • 19 % (Regelsatz)
  • 7 % (ermäßigter Steuersatz, z. B. für Bücher, Lebensmittel u.a.)

→ Die Rechtsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das \\\\Umsatzsteuergesetz.

Die Ausnahme: Kleinunternehmerregelung (§19 UStG)

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung für Selbstständige mit geringen Umsätzen.

Lag dein Umsatz im Vorjahr unter 25.001€ und erwartest du im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000€ Umsatz, giltst du als Kleinunternehmer\in \\\\*nach §19 UStG und die Umsatzsteuerpflicht entfällt. Du stellst Rechnungen dann ohne Umsatzsteuer aus, musst keine monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und demzufolge auch keine Umsatzsteuererklärung machen. Quelle

Allerdings darfst du als Kleinunternehmer\*in auch keine Vorsteuer abziehen, das heißt die von dir gezahlte Umsatzsteuer auf Produkte und Dienstleistungen, die du kaufst, ist nicht absetzbar.

Du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur Regelbesteuerung wechseln – diese Entscheidung ist allerdings für 5 Jahre bindend.

Lohnt sich das?

Ja, das lohnt sich, wenn:

  • du wenige Investitionen/Anschaffungen planst, da dann kein Vorsteuerabzug nötig bzw. möglich ist
  • deine Hauptkund\innen vorwiegend Privatpersonen \\\\*und damit selbst nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind
  • du bürokratischen Aufwand minimieren möchtest

Nein, das lohnt sich eher nicht, wenn:

  • du viele Geschäftskund\*innen hast, die Vorsteuer abziehen möchten, denn das geht nur, wenn du die USt. auf deinen Rechnungen ausweist
  • du hohe Ausgaben mit Umsatzsteuer planst → der Verzicht auf Vorsteuerabzug macht das teurer

Regelbesteuerung & Vorsteuerabzug

Wenn Du nicht unter die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) fällst oder darauf verzichtest, dann gilt die Regelbesteuerung. Das heißt:

  • Du erhebst Umsatzsteuer auf deine Leistungen→ meistens 19% und in einigen Fällen 7%.
  • Du kannst bei deinen Ausgaben die Vorsteuer abziehen, also Du ziehst die in deinen Eingangsrechnungen enthaltene USt. von der abzuführenden Steuer ab.

Umsatzsteuervoranmeldung & Jahreserklärung

Bist du umsatzsteuerpflichtig, musst du deinem Finanzamt regelmäßig melden, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen hast und diese an das Finanzamt abführen.

genaue Infos findest du in unserem Guide Einfacher als es klingt — Umsatzsteuervoranmeldung

Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA)

Monatlich oder vierteljährlich meldest du die abzuführende Umsatzsteuer abzüglich deiner Vorsteuer an das Finanzamt. Die Frist ist jeweils der 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungs­zeitraums.

Umsatzsteuerjahreserklärung

Nach Ablauf des Kalenderjahres reichst du eine abschließende Erklärung ein, in der alle Voranmeldungen berücksichtigt werden.

Rechnungen richtig schreiben

Deine Rechnung muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, damit sie rechtsgültig ist und der Rechnungsempfänger ggf. Vorsteuer abziehen kann.

Was muss drauf?

  • Vollständiger Name (bzw. Firmenname) und Anschrift des Leistungserbringers (von dir) sowie deinesdeiner Kundin
  • Deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
  • das Ausstellungsdatum der Rechnung
  • eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • die Menge und Art der Leistung bzw. Lieferung
  • der Nettobetrag, der genutzte Umsatzsteuersatz (z. B. 19% oder 7%) und der Betrag der Umsatzsteuer in Euro
  • der Zeitpunkt der Leistung, wenn dieser vom Rechnungsdatum abweicht
  • Hinweis auf Steuerbefreiung (falls steuerfrei!)

💡 Unser Tipp: Nutze eine Vorlage mit festen Pflichtfeldern (z. B. Rechnungsnummer, Steuersatz, Netto/Brutto). So vermeidest du Fehler und bist rechtlich auf der sicheren Seite.

⚠️ Was, wenn du die Kleinunternehmerregelung nutzt?

Auch hier musst du eine Rechnung ausstellen, aber keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen sollte der Hinweis auf §19 UStG aufgeführt werden.

Sonderfall Auslandsgeschäft

Wenn du international oder mit besonderen Leistungstypen arbeitest, gelten zusätzliche Regeln zur Umsatzsteuer.

Lieferung ins Ausland

  • Der Export von Waren ins Drittland ist in Deutschland i.d.R. umsatzsteuerfreiGTAI+1
  • Bei Dienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland (B2B) wird i.d.R. keine deutsche USt. ausgewiesen, da der Leistungsort im Empfängerland liegt (Reverse-Charge-Verfahren). European Union+2Haufe.de News und Fachwissen+2

- Du schreibst auf die Rechnung z. B.: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG)“ - Wichtig: - Du brauchst die USt-IdNr. deines Kunden (und deine eigene) - Du musst den Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung beim Finanzamt angeben.

  • Bei seltenen und kleinen Leistungen an Privatpersonen im Ausland (B2C) bleibt meistens die Umsatzsteuerpflicht bestehen hamburger-software.de+1

- innerhalb der EU gilt ab einem Umsatz von 10.000€/ Jahr das OSS-Verfahren und die Steuer ist über das Bundeszentralamt für Steuern abzuführen - weitere Infos zum OSS-Verfahren gibt’s hier: Bundeszentralamt für Steuern

Leistungsbezug aus dem Ausland

Wenn du Leistungen aus dem EU- oder Nicht-EU-Ausland einkaufst, kann das Reverse-Charge-Verfahren ebenfalls greifen – diesmal umgekehrt: Du wirst zum „Steuerschuldner“.

Du musst also die deutsche Umsatzsteuer auf die ausländische Leistung berechnen und gleichzeitig als Vorsteuer wieder abziehen (wenn du vorsteuerabzugsberechtigt bist).

→ keine finanzielle Belastung, aber Pflicht zur Meldung in deiner UStVA!

  • Beispiel: Du kaufst ein Canva-Pro-Abo (Sitz: Irland). Du berechnest auf die Rechnung selbst 19 % Umsatzsteuer und gibst das in ELSTER an. Gleichzeitig ziehst du es als Vorsteuer wieder ab.

Häufige Fehler

  1. Falscher Steuersatz

- 7 % oder 19 % verwechselt, z. B. bei gemischten Leistungen

  1. Umsatzsteuer zu spät gemeldet

- Die Umsatzsteuervoranmeldung muss bis zum 10. Tag des Folgemonats erfolgen. Bei Verzug drohen Verspätungszuschläge

  1. Dauerfristverlängerung vergessen

- Wer sie beantragt, hat einen Monat mehr Zeit – aber sie muss jedes Jahr verlängert werden

  1. Vorsteuer doppelt abgezogen

- das passiert z.B., wenn Eingangsrechnungen zweimal gebucht oder falsche Belege genutzt werden → prüfe immer Rechnungsdatum und -Nummer

  1. Fehlender Hinweis bei Sonderfällen

- z.B. bei Reverse-Charge-Umsätzen

Zusammenfassung

    Die beste Vorbereitung können wir dir in unserer App geben:

    Rechtliche Einordnung: Unsere Guides enthalten allgemeine Tipps & Tricks und stellen keine individuelle Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung dar.